Satzung MTB Sport Saar-Obermosel
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§2 Vereinszweck
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51ff) in der jeweils gültigen Fassung.
Zweck des Vereins ist
- die nachhaltige Förderung & Ausübung des Mountainbike-Sports im Allgemeinen
- die Förderung grenzüberschreitender Mountainbike Aktivitäten in der Großregion
- Förderung des Anti-Doping Gedankens
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- Sportart spezifische Trainingsangebote für Vereinsmitglieder
- Gemeinsame Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen
- Ausrichten Sportart spezifischer Veranstaltungen und Wettkämpfe
- Sportart spezifische Nachwuchsförderung und Ausbildung
- Vereins- und verbandsübergreifende Kooperationen und Projekte
- Interregionale Kooperationen und Projekte in der Großregion
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Nachhaltige Ausgestaltung aller Vereinsaktivitäten