Satzung MTB Sport Saar-Obermosel

- hier der wichtigste Abschnitt / Vollständige Version steht zum Download bereit -

§2 Vereinszweck

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51ff) in der jeweils gültigen Fassung.

Zweck des Vereins ist

    die nachhaltige Förderung & Ausübung des Mountainbike-Sports im Allgemeinen
    die Förderung grenzüberschreitender Mountainbike Aktivitäten in der Großregion
    Förderung des Anti-Doping Gedankens

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

    Sportart spezifische Trainingsangebote für Vereinsmitglieder
    Gemeinsame Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen
    Ausrichten Sportart spezifischer Veranstaltungen und Wettkämpfe
    Sportart spezifische Nachwuchsförderung und Ausbildung
    Vereins- und verbandsübergreifende Kooperationen und Projekte
    Interregionale Kooperationen und Projekte in der Großregion
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Nachhaltige Ausgestaltung aller Vereinsaktivitäten